Einen Gewinn bei SuperEnalotto, SuperStar und SiVinceTutto einlösen

Gewinnauszahlung bei Lottoannahmestellen

Die Auszahlung eines SuperEnalotto-Gewinns bei einer Lottoannahmestelle in Italien erfolgt gegen Vorweisen der unversehrten Original-Spielquittung. Diese Quittung ist der einzig gültige Nachweis, um einen Gewinn einlösen zu können.

Die Auszahlung der Gewinne

Die Auszahlungsart der Gewinne hängt von der Höhe des gewonnenen Betrags ab und erfolgt gemäß den folgenden Bestimmungen:

Gesetzliche Vorschriften über die Gewinnauszahlung

Gemäß des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231 vom 21. November 2007 über die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Verwendung von Bank-, Post- und Barschecks sowie Bezahlungen in bar, ist für Lottoannahmestellen, Geschäftsstellen und Gewinnauszahlungsstellen seit dem 30. April 2008 folgendes untersagt:

Einlösungsfrist der Gewinne von SuperEnalotto und SuperStar

Gewinnbeträge bis 520,00 Euro

Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei jeder Lottoannahmestelle eingelöst werden. Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:

Gewinnbeträge bis 5.200,00 Euro

Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei der Lottoannahmestelle eingelöst werden, bei der der Lottoschein gespielt wurde; Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und nach der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:

Gewinnbeträge über 5.200,00 € und bis 52.000,00 €

Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei den extra dafür vorgesehenen Lottoannahmestellen eingelöst werden, die für die Auszahlung solcher Gewinnbeträge zugelassen sind; Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und nach der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:

Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 30 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins.

Gewinne mit einem Gesamtbetrag über 52.000,00 Euro und unter 1.000.000,00 Euro

Die Quittung des Lottoscheins kann bis zum 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung ausschließlich in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:

Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 30 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins.

Gewinne mit einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 € oder hoher

Die Quittung des Lottoscheins kann bis zum 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung ausschließlich in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:

Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 31 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins, sofern keine Beanstandung erhoben wurde.

Inkassogebühren

Die Inkassogebühren gehen zu Lasten des Gewinners und werden wie folgt berechnet: