Einen Gewinn bei SuperEnalotto, SuperStar und SiVinceTutto einlösen
Gewinnauszahlung bei Lottoannahmestellen
Die Auszahlung eines SuperEnalotto-Gewinns bei einer Lottoannahmestelle in Italien erfolgt gegen Vorweisen der unversehrten Original-Spielquittung. Diese Quittung ist der einzig gültige Nachweis, um einen Gewinn einlösen zu können.
Die Auszahlung der Gewinne
Die Auszahlungsart der Gewinne hängt von der Höhe des gewonnenen Betrags ab und erfolgt gemäß den folgenden Bestimmungen:
- Gewinne bis 520,00 € (Fünfhundertzwanzig/00 Euro) können bar oder per nicht übertragbarem Bankscheck direkt bei jeder für SuperEnalotto zugelassenen Lottoannahmestelle eingefordert werden;
- Gewinne bis 5200,00 € (Fünftausendzweihundert/00 Euro) können bar oder per nicht übertragbarem Bankscheck bei der Lottoannahmestelle eingefordert werden, bei der der Lottoschein gespielt wurde;
- Gewinne bis 52.000,00 € (Zweiundfünzigtausend/00 Euro) können nur mit Voranmeldung per Banküberweisung bei den extra dafür vorgesehenen Lottoannahmestellen eingefordert werden, die für die Auszahlung solcher Gewinnbeträge zugelassen sind;
- Gewinne über 52.000,00 € können ausschließlich gegen Vorweisen der Spielquittung in einem der beiden Büros der Firma Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti, 89 - 00155 - Rom
Gesetzliche Vorschriften über die Gewinnauszahlung
Gemäß des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231 vom 21. November 2007 über die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Verwendung von Bank-, Post- und Barschecks sowie Bezahlungen in bar, ist für Lottoannahmestellen, Geschäftsstellen und Gewinnauszahlungsstellen seit dem 30. April 2008 folgendes untersagt:
- Barauszahlung von Gewinnbeträgen von 5.000,00 € oder höher;
- Auszahlung von Gewinnbeträgen von 5.000,00 € oder höher per Bank- oder Postscheck, ohne dabei den Namen und die Firmenbezeichnung des Begünstigten anzugeben sowie die Auszahlung mit anderen nicht übertragbaren Schecks;
Einlösungsfrist der Gewinne von SuperEnalotto und SuperStar
Gewinnbeträge bis 520,00 Euro
Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei jeder Lottoannahmestelle eingelöst werden. Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti, 89 - 00155 Rom
Gewinnbeträge bis 5.200,00 Euro
Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei der Lottoannahmestelle eingelöst werden, bei der der Lottoschein gespielt wurde; Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und nach der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti 89 - 00155 Rom
Gewinnbeträge über 5.200,00 € und bis 52.000,00 €
Die Quittung des Lottoscheins kann innert 60 Kalendertagen ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung bei den extra dafür vorgesehenen Lottoannahmestellen eingelöst werden, die für die Auszahlung solcher Gewinnbeträge zugelassen sind; Oder die Quittung des Lottoscheins kann ab dem 60. aber vor dem 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und nach der öffentlichen Bekanntmachung in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti, 89 - 00155 - Rom
Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 30 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins.
Gewinne mit einem Gesamtbetrag über 52.000,00 Euro und unter 1.000.000,00 Euro
Die Quittung des Lottoscheins kann bis zum 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung ausschließlich in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti, 89 - 00155 - Rom
Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 30 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins.
Gewinne mit einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 € oder hoher
Die Quittung des Lottoscheins kann bis zum 90. Kalendertag ab dem Folgetag der Ziehung und der öffentlichen Bekanntmachung ausschließlich in folgenden Büros des Lotteriebetreibers Sisal eingelöst werden:
- Via A. Tocqueville 13 - 20154 Mailand
- Viale Sacco e Vanzetti, 89 - 00155 - Rom
Die Gewinnauszahlung erfolgt innert 31 Kalendertagen ab Erhalt der Quittung des Lottoscheins, sofern keine Beanstandung erhoben wurde.
Inkassogebühren
Die Inkassogebühren gehen zu Lasten des Gewinners und werden wie folgt berechnet:
- Bei Gewinnbeträgen bis 100,00 € fallen keine Gebühren an.
- 1,03 € bei Gewinnbeträgen zwischen 100,01 a € und 300,00 €
- 3,10 € bei Gewinnbeträgen zwischen 300,01 a € und 1.000,00 €
- 6,20 € bei Gewinnbeträgen zwischen 1.000,01 a € und 5.200,00 €
- Bei Gewinnbeträgen bis 52.000,00 € wird eine Gebühr von 5,16 € für die Voranmeldung der Überweisung bei den Gewinnauszahlungsstellen erhoben.